zwei E-Mopeds und ein Fahrrad auf einem Radweg
APA/HARALD SCHNEIDER
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STRASSENVERKEHRSORDNUNG

E-Mopeds müssen bald auf die Straße

Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten E-Mopeds ab Oktober 2026 nicht mehr als Fahrräder. Benützer von E-Mopeds unterliegen damit etwa Führerschein- und Helmpflicht. Neue Regeln kommen auch für E-Scooter-Fahrer.

„Mit dieser Reform führen wir die StVO nun in das 21. Jahrhundert und werden damit den neuen Mobilitätsformen gerecht. Das dient der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität aller Österreicherinnen und Österreicher“, meinte Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) am Donnerstagnachmittag in einer Pressekonferenz.

Die E-Mopeds werden durch die Änderung auf die Straßen verlagert. Neben Helm- und Führerscheinpflicht gelten für die Benutzer auch Zulassungs- und Versicherungspflicht. Um besonders Lieferdiensten, die E-Mopeds häufig benützen, entgegenzukommen, tritt die Änderung erst am 1. Oktober 2026 in Kraft. Laut SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi soll dieser Zeitraum helfen, „für freie Dienstnehmer einen Kollektivvertrag verhandeln zu können“.

Die Erklärgrafik zeigt, welche Fahrzeuge laut Entwurf der Straßenverkehrsordnung auf dem Radweg fahren dürfen. Helmpflicht mit Alterslimit wird dargestellt. Scooter ohne Motor und E-Mopeds sind am Radweg nicht erlaubt.
Grafik: APA/ORF; Quelle: BMIMI

Neue Regeln für E-Scooter

E-Scooter werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert und nicht mehr als Kleinfahrzeuge. Ab 1. Mai 2026 dürfen keine Personen oder Waren mehr auf E-Scooter mitgenommen werden, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt Helmpflicht und die E-Scooter müssen mit Blinkern und Klingel ausgestattet sein. Die Promillegrenze wird von 0,8 auf 0,5 gesenkt.

Wolfgang Moitzi (SPÖ), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ), Dominik Oberhofer (NEOS) und Joachim Schnabel ÖVP) bei Pressekonferenz
APA/Roland Schlager
Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) präsentierte mit den Verkehrssprechern Wolfgang Moitzi (SPÖ), Dominik Oberhofer (NEOS) und Joachim Schnabel (ÖVP) die Änderungen

„Bei der Helmpflicht war uns wichtig, Sicherheit, Eigenverantwortung und umweltbewusste Mobilität in Einklang zu bringen. Deshalb gibt es keine pauschale Pflicht, die – wie wir es aus anderen Ländern kennen – das Bewältigen der letzten Meile mit E-Scootern und Leih-Rädern einschränken würde“, erklärte NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer.

Sima über neue Regelung erfreut

Die Wiener Mobilitäts-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zeigte sich über die Ankündigungen erfreut und sieht eine langjährige Forderung erfüllt. „Wir bauen die Radinfrastruktur in Wien laufend aus, um das Radfahren in unserer Stadt sicherer zu machen. Dass hier immer schnellere, vollmotorisierte Elektrofahrzeuge unterwegs sind, ist nicht akzeptabel, mit oft bis zu 80 kg Leergesicht sind sie extrem schwer und ein echtes Sicherheitsrisiko“, so Sima in einer Aussendung, „umso mehr freut es mich, dass mit Minister Hanke jetzt auch hier Bewegung in die Sache kommt und diese Fahrzeuge künftig nicht mehr auf Radwegen fahren dürfen.“

ÖAMTC: Helmpflicht „nicht ausgereift“

Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, kündigte an, man würde sich den StVO-Entwurf sehr genau anschauen. Positiv bewertete er die Regelungen zu E-Mopeds, während die Pläne in Hinblick auf eine Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter „nicht ausgereift erscheinen“. Die Arge 2Rad begrüßte die Ausnahmeregelung für einspurige Kraftfahrzeuge in zukünftigen verkehrsberuhigten Zonen.