Am 11. Oktober 2023, also nur wenige Tage nach dem Terrorangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel, sollte eine „Mahnwache in Solidarität mit Palästina“ auf dem Wiener Stephansplatz stattfinden. Nachdem die Landespolizeidirektion Wien den Hinweis erhalten hatte, dass die Versammlung in sozialen Netzwerken in Verbindung mit der Parole „Free Palestine from the River to the Sea“ angekündigt worden war, untersagte sie die Versammlung.
Die Veranstalterin legte dagegen Beschwerde ein, sie sah unter anderem das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte das Versammlungsverbot. Eine anschließende Beschwerde beim VfGH wurde vom Höchstgericht nun abgewiesen, wie in einer Aussendung bekanntgegeben wurde. In diesem Fall gehe das Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dem Interesse der Versammlungsveranstalterin vor.
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Zwar könne die Parole „Free Palestine from the River to the Sea“ unterschiedliche Bedeutungen haben, stellte auch das Höchstgericht fest. „Eine davon ist jedoch, dass eine (gewaltsame, Anm.) Vertreibung der jüdischen Bevölkerung aus dem Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer angestrebt wird.“ Unter anderem würde die Hamas diese Parole im Kontext einer Vernichtung Israels verwenden.
Das Verwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Veranstaltungszweck Strafgesetzen – Gutheißung von terroristischen Straftaten (Paragraf 282a StGB) und Verhetzung (Paragraf 283 StGB) – zuwidergelaufen wäre und die öffentliche Sicherheit gefährdet hätte.