- Was ist ohne Bewilligung verboten (Busse)?
Eine direkte Durchfahrt durch Birsfelden auf gewissen Gemeindestrassen in weniger als 15 Minuten (gemäss Übersichtskarte: Fahrten von Einfahrt = E nach Ausfahrt = A)
Wichtiger Hinweis: Die orange Durchfahrtskarte ist keine gültige Bewilligung und berechtigt nicht zur Durchfahrt.
- Was ist ohne Bewilligung erlaubt (keine Busse)?
1. Eine Ein- und Ausfahrt am gleichen Ort (gemäss Übersichtskarte: Fahrten von E nach E oder Fahrten von A nach A)
Beispiel: Sie bringen jemanden zum Ziel und fahren am gleichen Ort wieder aus.
2. Aufenthalt im Gebiet von mehr als 15 Minuten (gemäss Übersichtskarte: Fahrten von E nach A ohne Bewilligung)
Beispiel: Sie tätigen einen Einkauf und bleiben länger als 15 Minuten zwischen Ein- und Ausfahrt im Quartier.
Weiterführend, detaillierte Informationen:
- Details finden Sie auf der nachfolgenden Planübersicht (E = Einfahrt, A = Ausfahrt)
- Antworten auf häufige Fragen finden Sie weiter unten auf dieser Internetseite.
Immer häufiger kommt es auf den Birsfelder Quartierstrassen zu Staus. Grund dafür ist Ausweichverkehr von der Autobahn A2 in Richtung Basel. Um die betroffenen Quartiere und deren Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten, wurde die bisherige Regelung durch ein neues System ersetzt.
Seit dem 1. September 2025 wird die sogenannte Automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) auf bestimmten Gemeindestrassen eingesetzt. Sie soll dafür sorgen, dass nur berechtigte Fahrzeuge durch diese Strassen fahren dürfen. Dabei werden Kameras verwendet, die die Kennzeichen der Fahrzeuge erfassen und mit einer Liste der Berechtigten abgleichen.
Dabei erfassen Kameras die Fahrzeugkontrollschilder und gleichen sie mit den berechtigten Fahrzeugen ab.
Bitte beachten Sie als Berechtigte auch darauf, dass sie jeden Kontrollschildwechsel an die Gemeinde mitteilen.
Wer ist zur Durchfahrt berechtigt?
• Fahrzeuge von Einwohnerinnen und Einwohnern von Birsfelden sowie des Freuler Quartiers (Muttenz).
• Fahrzeuge von in Birsfelden oder im Freuler Quartier (Muttenz) ansässigen Unternehmen und Institutionen
• Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs
• gekennzeichnete Taxis
• Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen (Polizei, Sanität, Feuerwehr)
• Fahrzeuge der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz mit/ohne Blaulicht
• Fahrzeuge der Gemeinde Birsfelden und der Kantone (wie z.B. Betriebsunterhalt, Zivilschutz)
Daneben darf jedes Fahrzeug, das sich länger als 15 Minuten im Gebiet aufhält, die Quartierstrassen befahren. Dies betrifft zum Beispiel Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende von Geschäften in den Quartieren. Fahrzeuge von Arbeitnehmenden ausserhalb des Kontrollgebiets sind grundsätzlich nur durchfahrtsberechtigt, wenn sie die Mindestaufenthaltsdauer von 15 Minuten einhalten. Firmen im Hafengebiet (inkl. Industriezone und Gewerbezone Sternenfeldstrasse) können für Mitarbeitende, die mehr als 7.5 km entfernt wohnen, befristete Durchfahrtsbewilligungen für Spezialfälle beantragen.