Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel (LMvitV k.a.Abk.)

V. v. 01.09.1942 RGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 5 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 2125-4-23 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|

§ 4 Außerkrafttreten


§ 4 hat 1 frühere Fassung und ändert mWv. 15. Juli 2026 LMvitV offen

Diese Verordnung tritt am 14. Juli 2026 außer Kraft.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 4 Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.11.2025Artikel 9 Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
vom 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.