

Das LG Berlin II nimmt an, dass die Aussage “'Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger” jedenfalls auch als Tatsachenbehauptung verstanden werden kann. Und zwar mit dem Inhalt, dass Sellners Remigrationskonzept die “Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland” und Abschiebungen vorsah. Dies sei unwahr. Denn unstreitig habe Herr Sellner im Rahmen seines Vortrags weder den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft noch Ausweisung und Abschiebung deutscher Staatsbürger als Teil seines Remigrationskonzepts vorgestellt.
Wer Sellner kennt, weiß, dass er diese Dinge gar nicht aussprechen muss.
Für eine Einordnung als Tatsachenbehauptung spreche auch die vorangehende Formulierung “Es bleiben zurück”. Die von Correctiv weiter oben im Artikel verwendeten Satzanfänge wie “Anders gesagt” oder “Im Grunde laufen” oder “Das bedeutet” machten “unmissverständlich deutlich, dass es um Deutung oder Wertung gehe”. Die Formulierung “Es bleiben zurück” sei hingegen “nicht dahingehend zu verstehen, dass im Folgenden lediglich eine zusammenfassende Würdigung des zuvor berichteten Gesamtgeschehens formuliert werden sollte”.
Nun.
Imagine man würde mit dieser Penibilität jeden BILD-Artikel vor Gericht zerlegen: Die könnten den Laden sofort zu machen.























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