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  • Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen…

    Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.

    Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich’s auch nicht ;).

    Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab’s dennoch etwas klarer gemacht.


















  • Über die Einzelfälle hinaus hat das VG Kassel noch Indizien gesammelt, welche eine KI-Nutzung in den Prüfungsleistungen nahelegen. So seien etwa “häufig gewählte, sich übermäßig oft wiederholende positiv wertende Formulierungen bezüglich neutraler fachlicher Inhalte” symptomatisch für KI-generierte Texte. Selbiges gelte für wiederholende Zusammenfassungen.

    Ich finde das Spannendste ist doch, wie man am Ende denn nun jemandem nachweist, dass dieser KI benutzt hat. Klar, vieles kann auffällig sein (Indiz). Aber was hat wirklich Beweiswert? Ist halt auch unfair denjenigen gegenüber, die möglicherweise von Natur aus eine “KI-Schreibweise” haben und sich dann erstmal den Vorwurf gefallen lassen müssen. Mein letzter Stand war, dass diese KI-Checker auch nicht gerade zuverlässig sind.