25 Jahre Charta der Grundrechte der EUAm 7 Dezember 2025 wird die Charta der Grundrechte 25 Jahre alt. Die darin verankerten Rechte, Freiheiten und Grundsätze haben jedoch bis heute nicht an Bedeutung verloren. Anlässlich dieses Jubiläums veröffentlicht die Europäische Kommission eine Reihe von Videos, in denen Menschen in der gesamten EU zu Wort kommen. In diesen in Amsterdam, Madrid, Kopenhagen und Bukarest gefilmten Kurzinterviews berichten Menschen, welche Bedeutung die Grundrechte für sie in ihrem Alltag haben. Die Videos sollen die Öffentlichkeit für die Charta sensibilisieren und zeigen, wie wichtig sie für uns ist, unabhängig vom sozialen und kulturellen Umfeld.Hier geht es zu den #EUCHARTER25-Videos Charta der Grundrechte der EU Die EU gründet auf den Werten der Grundrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie sind eng miteinander verbunden, da die Achtung der Grundrechte in demokratischen, auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Gesellschaften von wesentlicher Bedeutung ist.Die EU ist bestrebt, ihre Grundwerte und Grundrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu schützen und zu fördern. Dieses Ziel beruht auf den Gründungsverträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die alle gleichrangig mit dem verbindlichen Primärrecht sind. Die Charta ist für die EU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 rechtsverbindlich geworden. Inhalt Inhalt Die Grundrechtecharta Die Charta der Grundrechte ist das interne Menschenrechtsabkommen der EU. Sie schützt und fördert die Grundrechte aller Menschen in der EU. Die Charta ist ein modernes Rechtsinstrument, das unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen sowie wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen ausgelegt wird. Sie umfasst auch sogenannte Grundrechte der „dritten Generation“, wie das Recht auf Datenschutz, Garantien in Bezug auf Bioethik und das Recht auf eine gute Verwaltung. Die Charta enthält 50 Grundrechte und Grundfreiheiten, die unter sechs Titeln zusammengefasst sind: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Darauf folgen allgemeine Bestimmungen über ihre Auslegung und Anwendung. Erläuterungen zur Charta der GrundrechteJahresberichte über die ChartaCharta-TutorialCharterpedia Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU Die Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU sieht Maßnahmen vor, um die wirksame Anwendung der Charta durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Rechteverteidiger*innen und Angehörige der Rechtsberufe zu stärken, die Nutzung der Charta als Richtschnur für die EU-Organe zu fördern und die Bürger*innen für ihre Rechte im Rahmen der Charta zu sensibilisieren.Mehr Informationen überdie Jahresberichte über die Anwendung der Charta,die Charta-Kontaktstellen,Grundrechte-Schulungen,Sensibilisierung für die Charta,Folgenabschätzungen in Bezug auf die Grundrechte,Finanzierungen zur Unterstützung der Anwendung der Grundrechteund zum Thema „Ein lebendiger zivilgesellschaftlicher Raum zum Schutz der Grundrechte“finden Sie hier. Wie melde ich eine Verletzung meiner Grundrechte? Die EU bietet Möglichkeiten, Verstöße gegen Grundrechte bei der Umsetzung von EU-Recht anzugehen und zu melden. Mehr Informationen darüber, wann die Charta giltund wie Sie eine Verletzung Ihrer Rechte melden können,finden Sie hier. Die Charta im regionalen und internationalen Kontext Die EU setzt sich für die Förderung der Grundrechte auf internationaler Ebene ein. Mehr Informationen überden Zusammenhang zwischen der Charta und der Europäischen Menschenrechtskonventionund außenpolitische Maßnahmen der EU im Bereich Menschenrechtefinden Sie hier. FRA und EIGE Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wurde 2007 gegründet, um den Organen, Einrichtungen, Ämtern und sonstigen Stellen der EU sowie den Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts Unterstützung und Fachwissen im Bereich der Grundrechte zur Verfügung zu stellen. Die FRA wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (geändert durch die Verordnung (EU) 2022/555 des Rates vom 5. April 2022) eingerichtet. Die Agentur plant ihre Forschungsarbeiten auf der Grundlage eines halbjährlichen einheitlichen Programmplanungsdokuments. Die FRA erhebt und veröffentlicht relevante, objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen und Daten zur Lage der Grundrechte und fördert den Dialog mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren und die Ergebnisse ihrer Arbeit zu verbreiten. Sie erhebt und veröffentlicht auch Daten und Informationen zur Charta, unter anderem über die Charterpedia, ein Online-Informationsportal zu den Grundrechten. Außerdem bietet sie Online-Schulungen zur Charta an. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) unterstützt die EU-Organe und die Mitgliedstaaten dabei, den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter in ihre Politik zu integrieren und geschlechtsspezifische Diskriminierung zu bekämpfen. Es liefert hochwertige Forschungsergebnisse und Informationen, um sie bei ihren Bemühungen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten zu fördern. Das EIGE wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 ins Leben gerufen. Weitere Informationen Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU Analyse der gezielten Konsultationen für die neue Charta-Strategie der Kommission (2020) Europäisches Justizportal – GrundrechteZusammenfassungen der EU-Gesetzgebung im Bereich Justiz und Inneres – EUR-LexEuropäischer Gerichtshof: Jurisprudence relative à l'ordre juridique de l’Union européenne – Les droits fondamentauxEuropäischer Gerichtshof: Thematische Übersicht – Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der EUEuropäisches Justizportal – Europäischer Urteilsidentifikator (ECLI)Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union – Datenbank „Nationale Entscheidungen“Faire Verfahren – Toolkit für Angehörige der Rechtsberufe zum EU-Recht – Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2020) Machbarkeitsstudie zur finanziellen Unterstützung von Gerichtsprozessen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte Europäisches Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN)Beispiele für relevante Politikbereiche:Grenzen und Sicherheit StrafjustizVerbraucherrechteDatenschutzEuropäischer BildungsraumUnionsbürgerschaft und Demokratie Europäische Säule sozialer Rechte – Aufbau einer gerechteren und inklusiveren Europäischen UnionEuropäische Kommission – Eine Union der Gleichheit Social Media Aktuelle Informationen und Veröffentlichungen finden Sie auf unseren Social-Media-Kanälen. Social-Media-KanäleEU-RechteEU Justiz und Verbraucher
25 Jahre Charta der Grundrechte der EUAm 7 Dezember 2025 wird die Charta der Grundrechte 25 Jahre alt. Die darin verankerten Rechte, Freiheiten und Grundsätze haben jedoch bis heute nicht an Bedeutung verloren. Anlässlich dieses Jubiläums veröffentlicht die Europäische Kommission eine Reihe von Videos, in denen Menschen in der gesamten EU zu Wort kommen. In diesen in Amsterdam, Madrid, Kopenhagen und Bukarest gefilmten Kurzinterviews berichten Menschen, welche Bedeutung die Grundrechte für sie in ihrem Alltag haben. Die Videos sollen die Öffentlichkeit für die Charta sensibilisieren und zeigen, wie wichtig sie für uns ist, unabhängig vom sozialen und kulturellen Umfeld.Hier geht es zu den #EUCHARTER25-Videos
Die Charta der Grundrechte ist das interne Menschenrechtsabkommen der EU. Sie schützt und fördert die Grundrechte aller Menschen in der EU. Die Charta ist ein modernes Rechtsinstrument, das unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen sowie wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen ausgelegt wird. Sie umfasst auch sogenannte Grundrechte der „dritten Generation“, wie das Recht auf Datenschutz, Garantien in Bezug auf Bioethik und das Recht auf eine gute Verwaltung. Die Charta enthält 50 Grundrechte und Grundfreiheiten, die unter sechs Titeln zusammengefasst sind: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Darauf folgen allgemeine Bestimmungen über ihre Auslegung und Anwendung. Erläuterungen zur Charta der GrundrechteJahresberichte über die ChartaCharta-TutorialCharterpedia