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Europäische Kommission

Ihre Grundrechte in der EU

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Grundrechte aller Menschen in der EU verankert.

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Charta der Grundrechte der EU

Die EU gründet auf den Werten der Grundrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie sind eng miteinander verbunden, da die Achtung der Grundrechte in demokratischen, auf Rechtsstaatlichkeit beruhenden Gesellschaften von wesentlicher Bedeutung ist.

Die EU ist bestrebt, ihre Grundwerte und Grundrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu schützen und zu fördern. Dieses Ziel beruht auf den Gründungsverträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die alle gleichrangig mit dem verbindlichen Primärrecht sind. Die Charta ist für die EU mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 rechtsverbindlich geworden.

Die Grundrechtecharta

Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU

Die Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der EU sieht Maßnahmen vor, um die wirksame Anwendung der Charta durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Rechteverteidiger*innen und Angehörige der Rechtsberufe zu stärken, die Nutzung der Charta als Richtschnur für die EU-Organe zu fördern und die Bürger*innen für ihre Rechte im Rahmen der Charta zu sensibilisieren.

Mehr Informationen über

  • die Jahresberichte über die Anwendung der Charta,
  • die Charta-Kontaktstellen,
  • Grundrechte-Schulungen,
  • Sensibilisierung für die Charta,
  • Folgenabschätzungen in Bezug auf die Grundrechte,
  • Finanzierungen zur Unterstützung der Anwendung der Grundrechte
  • und zum Thema „Ein lebendiger zivilgesellschaftlicher Raum zum Schutz der Grundrechte“

finden Sie hier. 

Wie melde ich eine Verletzung meiner Grundrechte?

Die EU bietet Möglichkeiten, Verstöße gegen Grundrechte bei der Umsetzung von EU-Recht anzugehen und zu melden. 

Mehr Informationen darüber, 

  • wann die Charta gilt
  • und wie Sie eine Verletzung Ihrer Rechte melden können,

finden Sie hier.

Die Charta im regionalen und internationalen Kontext

Die EU setzt sich für die Förderung der Grundrechte auf internationaler Ebene ein. 

Mehr Informationen über

  • den Zusammenhang zwischen der Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • und außenpolitische Maßnahmen der EU im Bereich Menschenrechte

finden Sie hier.

FRA und EIGE

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) wurde 2007 gegründet, um den Organen, Einrichtungen, Ämtern und sonstigen Stellen der EU sowie den Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts Unterstützung und Fachwissen im Bereich der Grundrechte zur Verfügung zu stellen. Die FRA wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (geändert durch die Verordnung (EU) 2022/555 des Rates vom 5. April 2022) eingerichtet. Die Agentur plant ihre Forschungsarbeiten auf der Grundlage eines halbjährlichen einheitlichen Programmplanungsdokuments. 

Die FRA erhebt und veröffentlicht relevante, objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen und Daten zur Lage der Grundrechte und fördert den Dialog mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren und die Ergebnisse ihrer Arbeit zu verbreiten. 

Sie erhebt und veröffentlicht auch Daten und Informationen zur Charta, unter anderem über die Charterpedia, ein Online-Informationsportal zu den Grundrechten. Außerdem bietet sie Online-Schulungen zur Charta an. 

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) unterstützt die EU-Organe und die Mitgliedstaaten dabei, den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter in ihre Politik zu integrieren und geschlechtsspezifische Diskriminierung zu bekämpfen. Es liefert hochwertige Forschungsergebnisse und Informationen, um sie bei ihren Bemühungen zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten zu fördern. Das EIGE wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 ins Leben gerufen. 

Social Media

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