Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (�� 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingef�hrliche Straftaten (�� 306 - 323c) |
(1) Wer die Sicherheit des Stra�enverkehrs dadurch beeintr�chtigt, da� er
| 1. | Anlagen oder Fahrzeuge zerst�rt, besch�digt oder beseitigt, | |
| 2. | Hindernisse bereitet oder | |
| 3. | einen �hnlichen, ebenso gef�hrlichen Eingriff vornimmt, |
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gef�hrdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f�nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Handelt der T�ter unter den Voraussetzungen des � 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren F�llen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f�nf Jahren.
(4) Wer in den F�llen des Absatzes 1 die Gefahr fahrl�ssig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den F�llen des Absatzes 1 fahrl�ssig handelt und die Gefahr fahrl�ssig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
oder Strahlungs-
verbrechens � 311Freisetzen ionisierender Strahlen � 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage � 313Herbeif�hren einer �berschwemmung � 314Gemeingef�hrliche Vergiftung � 314aT�tige Reue � 315Gef�hrliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr � 315aGef�hrdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs � 315bGef�hrliche Eingriffe in den Stra�enverkehr � 315cGef�hrdung des Stra�enverkehrs � 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen � 315eSchienenbahnen im Stra�enverkehr � 315fEinziehung � 316Trunkenheit im Verkehr � 316aR�uberischer Angriff auf Kraftfahrer � 316bSt�rung �ffentlicher Betriebe � 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr � 317St�rung von Telekommunikations-
anlagen � 318Besch�digung wichtiger Anlagen � 319Baugef�hrdung � 320T�tige Reue � 321F�hrungsaufsicht � 322Einziehung � 323(weggefallen) � 323aVollrausch � 323bGef�hrdung einer Entziehungskur � 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
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Rechtsprechung zu � 315b StGB
754 Entscheidungen zu � 315b StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
Gef�hrliche Eingriffe in den Stra�enverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff: ...
- BGH, 24.02.2026 - 4 StR 634/25
Schuldspruch wegen gef�hrlichen Eingriffs in den Stra�enverkehr in Tateinheit mit ...
- BayObLG, 13.02.2026 - 204 StRR 102/26
Entziehung der Fahrerlaubnis, �ffentlicher Verkehrsraum, Parkhausnutzung, ...
- BGH, 13.03.2025 - 4 StR 223/24
Betrug (Bewilligung eines Dispositionskredits: Irrtum, Abgrenzung zum ...
- BGH, 30.08.2022 - 4 StR 215/22
Gef�hrliche Eingriffe in den Stra�enverkehr (Voraussetzungen; konkrete Gefahr: ...
- BGH, 18.11.2025 - 4 StR 492/25
Gef�hrlicher Eingriff in den Stra�enverkehr (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall, ...
- BGH, 29.07.2025 - 4 StR 280/25
Versuchter gef�hrlicher Eingriff in den Stra�enverkehr (Tatentschluss: ...
- BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18
Gef�hrlicher Eingriff in den Stra�enverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch ...
- BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14
T�ter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die ...
- BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
Gef�hrliche Eingriffe in den Stra�enverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff); ...
� 315b StGB in Nachschlagewerken
- � 315b StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verkehrsstraftat
Gef�hrdungsdelikt
Gef�hrlicher Eingriff in den Stra�enverkehr
Querverweise
Auf � 315b StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gef�hrdung des demokratischen Rechtsstaates
- � 87 (Agentent�tigkeit zu Sabotagezwecken)
- Straftaten gegen die �ffentliche Ordnung
- Strafproze�ordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Ausk�nften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten f�r verfahrens�bergreifende Zwecke
- � 482 (Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensausgangs an die Polizei)
Redaktionelle Querverweise zu � 315b StGB:
- Landesordnungswidrigkeitengesetz (LOWiG)
- Zweiter Teil
- Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- � 9 (Verh�tung von Unf�llen)