Nicht, dass ich dir im Grundsatz nicht zustimme, aber der Artikel, auf den du verweist, bezieht sich in dem Absatz erstens auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit und nennt zweitens im direkt folgenden Absatz eine Einschränkung: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Damit ist der Zensur von jugendgefährdenden oder entwürdigenden Inhalten durchaus stattgegeben. Das Problem ist eher die dehnbare Auslegung von “Schutze der Jugend”.
Man sollte meinen, dass bei Jugendschutzmaßnahmen besondere Vorsicht gilt um nicht die Gesamtbevölkerung zu bevormunden. Besonders da an den Jugendschutz einfach immer wieder neue Gesetze drangetackert werden, quasi Grundgesetzänderungen durch proxy.
“Eine Zensur findet nicht statt.” Grundgesetz ist halt egal.
Nicht, dass ich dir im Grundsatz nicht zustimme, aber der Artikel, auf den du verweist, bezieht sich in dem Absatz erstens auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit und nennt zweitens im direkt folgenden Absatz eine Einschränkung: “Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.”
Damit ist der Zensur von jugendgefährdenden oder entwürdigenden Inhalten durchaus stattgegeben. Das Problem ist eher die dehnbare Auslegung von “Schutze der Jugend”.
Man sollte meinen, dass bei Jugendschutzmaßnahmen besondere Vorsicht gilt um nicht die Gesamtbevölkerung zu bevormunden. Besonders da an den Jugendschutz einfach immer wieder neue Gesetze drangetackert werden, quasi Grundgesetzänderungen durch proxy.
Kinder sind halt ein wunderbares Werkzeug für emotionale Manipulation.
Vielleicht sollte man die Jugend vor den scheinheiligen Jugendschützern schützen…