Kosten eines Einheitspatents

Jahresgebühren

Nach der Erteilung eines Patents muss der Patentinhaber Jahresgebühren entrichten, um das Patent aufrechtzuerhalten. Für klassische europäische Patente (EP) müssen verschiedene Jahresgebühren in unterschiedlicher Höhe an verschiedene nationale Patentämter gezahlt werden , bei denen unterschiedliche rechtliche Erfordernisse gelten, insbesondere hinsichtlich der Fristen. Der Inhaber eines Einheitspatents (UP) zahlt eine einzige Jahresgebühr direkt an das EPA, und zwar in einer einzigen Währung und unter einem einzigen Rechtssystem, was Fristen und zulässige Zahlungsarten betrifft. Dies vereinfacht das Verfahren für die Nutzer deutlich.

Gebühren sind in Euro an das EPA zu entrichten, und zwar über eine der zulässigen Zahlungsarten, d. h. per Kreditkarte, Banküberweisung an das EPA oder Abbuchung von einem laufenden Konto beim EPA. Alle diese Zahlungsarten stehen in der Zentralen Gebührenzahlung zur Verfügung. Zahlungen können von jedem vorgenommen werden; es besteht kein Vertreterzwang.

Die Höhe der Jahresgebühren ist sehr unternehmensfreundlich und entspricht der Summe der Jahresgebühren in den vier Ländern, in denen 2015, als die Gebührenhöhe festgelegt wurde, die meisten europäischen Patente validiert wurden.

UP-Inhaber können von einer 15%igen Ermäßigung der Jahresgebühren profitieren, wenn sie gegenüber dem EPA ihre Bereitschaft erklären, jedermann die Benutzung ihrer Erfindung zu gestatten (so genannte "Erklärung über die Lizenzbereitschaft"). Diese Erklärung wäre im Europäischen Patentregister einsehbar. Weitere Informationen finden Sie in Teil 7 der Richtlinien für das Einheitspatent und im Merkblatt zum Formblatt 7001.

Ganz besonders attraktiv ist die Gebührenhöhe in den ersten Jahren, denn die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung eines Einheitspatents belaufen sich in den ersten zehn Jahren – der durchschnittlichen Lebensdauer eines europäischen Patents – auf insgesamt weniger als 5 000 EUR.

Vergleich der Jahresgebühren: UP im Vergleich zum klassischen EP in EUR

Jahr

Einheitspatent

EP in 18 EU-Mitgliedstaaten, die derzeit vom Einheitspatent abgedeckt sind *

EP in 25 EU-Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen*

EP in 27 EU-Mitgliedstaaten*

2

35

243

321

321

3

105

1 019

1 334

1 387

4

145

1 319

1 912

1 978

5

315

1 785

2 599

2 703

6

475

2 325

3 316

3 457

7

630

2 856

3 925

4 119

8

815

3 566

4 728

4 973

9

990

4 396

5 705

6 001

10

1 175

5 133

6 642

7 022

11

1 460

5 957

7 855

8 330

12

1 775

6 831

8 986

9 549

13

2 105

7 746

10 226

10 877

14

2 455

8 635

11 415

12 142

15

2 830

9 526

12 616

13 411

16

3 240

10 598

14 015

14 881

17

3 640

11 577

15 383

16 347

18

4 055

12 485

16 663

17 773

19

4 455

13 665

18 238

19 507

20

4 855

14 778

19 727

21 142

Summe

35 555

124 440

165 606

175 920

* Grundlage sind die am 1. April 2026 geltenden Jahresgebühren. Die in dieser Tabelle aufgeführten Zahlen werden jährlich aktualisiert.

Gesamtkosten eines Einheitspatents

Beim Vergleich der Gesamtkosten eines Einheitspatents und eines klassischen europäischen Patents sind nicht nur die Jahresgebühren zu berücksichtigen, sondern auch die Kosten in Zusammenhang mit der Validierung und Aufrechterhaltung eines klassischen europäischen Patents. Diese Kosten sind erheblich und umfassen in der Regel Übersetzungskosten sowie Veröffentlichungsgebühren, die an die verschiedenen nationalen Patentämter zu entrichten sind, sowie die von Anwälten oder anderen Dienstleistern für die Validierung und Entrichtung der nationalen Jahresgebühren erhobenen Gebühren.

Für ein Einheitspatent, das Schutz in 18 Mitgliedstaaten gewährt, ist lediglich eine Übersetzung erforderlich, und es fallen keine Veröffentlichungsgebühren an. Ein klassisches europäisches Patent, das in denselben 18 Ländern validiert wird, erfordert Übersetzungen in bis zu 14 Sprachen (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch und Slowenisch). Aufgaben wie die Ermittlung des Übersetzungsbedarfs, die Anfertigung oder Untervergabe von Übersetzungen, gegebenenfalls die Überprüfung der Übersetzungsqualität, die Einreichung der Übersetzungen bei den nationalen Ämtern sowie die Zahlung von Veröffentlichungsgebühren und nationalen Jahresgebühren werden in der Regel von Patentanwälten oder spezialisierten Übersetzungsagenturen übernommen.                                

Zur Veranschaulichung: Die Gesamtkosten eines klassischen europäischen Patents, das in 18 UP-Ländern validiert und von Jahr 5 bis Jahr 12 aufrechterhalten wird, belaufen sich auf 75 750 EUR (34 507 EUR für nationale Jahres- und Veröffentlichungsgebühren sowie 41 243 EUR für nicht gebührenbezogene Kosten). Im Gegensatz dazu kostet ein Einheitspatent für denselben Zeitraum 11 701 EUR (7 635 EUR an Gebühren und 4 066 EUR an sonstigen Kosten). Dies entspricht einer Ersparnis von 85 % bzw. 64 049 EUR gegenüber dem klassischen EP.

Wird Patentschutz in allen 25 EU-Mitgliedstaaten angestrebt, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen (alle EU-Mitgliedstaaten außer Spanien und Kroatien), erhöht sich der finanzielle Vorteil eines Einheitspatents in absoluten Zahlen geringfügig. Relativ gesehen ist die Kombination aus UP und einem klassischen EP für diese 25 Länder um 59 % bis 63 % günstiger als ein klassisches EP für dieselben Länder. Wird Patentschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten angestrebt, hat die Kombination aus UP und klassischem EP denselben finanziellen Vorteil in absoluten Zahlen wie eine Abdeckung von 25 Ländern. Relativ gesehen ist der Ansatz der Kombination aus UP und EP um 55 % bis 58 % günstiger als ein klassisches EP.

Geschätzte Gesamtkosten in EUR (einschl. der externen Kosten) für Validierung und Aufrechterhaltung

 

Einheitspatent (UP)

Klassisches europäisches Patent (EP), in 18 UP-Ländern validiert und aufrechterhalten

Kombination aus Einheitspatent (UP) und EP zur Abdeckung der 25 EU-Länder der Verstärkten Zusammenarbeit

Klassisches europäisches Patent (EP), in 25 EU-Ländern der Verstärkten Zusammenarbeit validiert und aufrechterhalten

Kombination aus Einheitspatent (UP) und EP zur Abdeckung von 27 EU-Ländern

Klassisches europäisches Patent (EP), in 27 EU-Ländern validiert und aufrechterhalten

Amtliche Gebühren für das 5.-10. Jahr insg.

4 400

21 719

12 086

29 405

13 723

31 042

Externe Kosten* für das 5.-10. Jahr insg.

3 227 

 33 391 

 17 076 

 48 536 

21 281

52 741

Gesamtkosten bis zum 10. Jahr

7 627

55 110

29 162

77 941

35  004

83 783

Einsparungen ggü. nur EP

47 483 (86%)

 

48 779 (63%)

 

48 779 (58%)

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Gebühren für das 5.-12. Jahr insg.

7 635

34 507

19 374

46 246

22 050

48 922

Externe Kosten* für das 5.-12. Jahr insg.

4 066

41 243

20 404

58 877

25 246

63 719

Gesamtkosten bis zum 12. Jahr

11 701

75 750

39 778

105 123

47 296

112 641

Einsparungen ggü. nur EP

64 049 (85%)

 

65 345 (62%)

 

65 345 (58%)

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Gebühren für das 5.-15. Jahr insg.

15 025

60 414

35 115

80 504

39 963

85 352

Externe Kosten* für das 5.-15. Jahr insg.

5 981

57 150

27 447

79 911

33 622

86 087

Gesamtkosten bis zum 15. Jahr

21 006

117 563

62 562

160 415

73 585

171 439

Einsparungen ggü. nur EP

96 557 (82%)

 

97 853 (61%)

 

97 853 (57%)

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtliche Gebühren für das 5.-20. Jahr insg.

35 270

123 517

76 281

164 528

86 756

175 003

Externe Kosten* für das 5.-20. Jahr insg.

11 229

95 895

45 540

131 502

55 170

141 132

Gesamtkosten bis zum 20. Jahr

46 499

219 412

121 821

296 030

141 926

316 135

Einsparungen ggü. nur EP

172 913 (79%)

 

174 209 (59%)

 

174 209 (55%)

 

* Anwaltskosten: Übersetzung (24 Seiten), Validierung und Aufrechterhaltung eines europäischen Patents, das im vierten Jahr nach Einreichung der Anmeldung erteilt wird. Die Schätzungen der externen Kosten wurden um 29,6 % entsprechend der Inflationsrate in der Eurozone zwischen Dezember 2015 und Februar 2026 angepasst.