Die EU und die USA: Zollkonflikt und Handelsabkommen

Von politischen Spannungen bis zum geplanten Zollabkommen – was das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA für die Wirtschaft bedeutet

Eine Flagge der USA und eine Europaflagge nebeneinander
Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA stehen weit oben auf der politischen Tagesordnung. Bildquelle: Adobe Stock / xy

Die EU und die USA unterhalten weitreichende Handelsbeziehungen. Daher spüren die Unionsbürgerinnen und -bürger die Folgen von Zolländerungen oft im Alltag – denn sie beeinflussen beispielsweise die Preise in Geschäften und die Exportfähigkeit von Unternehmen.

Im Frühjahr 2025 begannen die USA unter Präsident Trump, Zolldrohungen einzusetzen, um dem vermeintlichen Handelsbilanzdefizit mit der EU entgegenzuwirken.

Im Juli 2025 einigten sich beide Parteien darauf, Änderungen an den Zöllen vorzunehmen. Das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen der Einigung noch zustimmen.

Vor dem Hintergrund der angespannten Weltlage hat US-Präsident Trump seither mit neuen Zöllen gedroht.

Doch die EU ist nicht machtlos, wenn sie wirtschaftlich erpresst wird. Ihr stehen gewisse handelspolitische Schutzinstrumente zur Verfügung. Dazu gehören Gegenzölle, das sogenannte Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen („Bazooka“) und Maßnahmen im Rahmen internationaler Handelsregeln. Sie bevorzugt allerdings immer, Abkommen auszuhandeln.

Welche Bedeutung hat der Handel zwischen der EU und den USA?

Die EU und die USA unterhalten die umfangreichsten bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen weltweit.

Im Jahr 2024 machte der Handel zwischen ihnen 30 % des Welthandels und 43 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus.

1,68 Billionen EUR

Im Jahr 2024 belief sich der Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zusammengenommen auf 1,68 Billionen EUR. Das entspricht 30 % des Welthandels.

Der Handel mit Waren

Betrachtet man die Aus- und Einfuhr von Waren zusammen, so führen die EU und die USA die Liste der wichtigsten Handelspartner des jeweils anderen an.

Die USA sind beim Warenverkehr das wichtigste Exportziel der EU und – nach China – die zweitgrößte Quelle für Importe.

Der Warenhandel zwischen der EU und den USA belief sich 2024 auf 867 Mrd. EUR.

Im Jahr 2024 waren die Hauptausfuhrgüter der EU in die USA

  • mechanische und elektrische Geräte,
  • Arzneimittel,
  • Fahrzeuge und Luftfahrzeuge.

Im selben Jahr waren die Haupteinfuhrgüter der EU aus den USA

  • Öl, Gas und Kohle,
  • mechanische und elektrische Geräte
  • und Arzneimittel.

Der Handel mit Dienstleistungen

Der Handel mit Dienstleistungen zwischen der EU und den USA belief sich 2024 auf insgesamt rund 817 Mrd. EUR.

Im Dienstleistungssektor exportiert die EU in die USA vor allem

  • Unternehmensdienstleistungen,
  • Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen
  • und Transportdienstleistungen.

In diesem Bereich importiert die EU aus den USA vor allem

  • Rechte des geistigen Eigentums,
  • Unternehmensdienstleistungen
  • und Informationsdienstleistungen.

Handelsüberschüsse und -defizite zwischen der EU und den USA

Im Jahr 2024 verzeichnete die EU beim Warenhandel mit den USA einen Überschuss von 198 Mrd. EUR und beim Handel mit Dienstleistungen ein Defizit von 148 Mrd. EUR.

Betrachtet man Waren und Dienstleistungen zusammen, so verzeichnete die EU im Jahr 2024 einen Handelsüberschuss mit den USA von 50 Mrd. EUR. Bei einem Handelsvolumen von 1,68 Billionen EUR entspricht dies einem Anteil von weniger als 3 %.

Haben die EU und die USA ein Freihandelsabkommen geschlossen?

Nein, die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA werden nicht mit einem Freihandelsabkommen geregelt. Ein Freihandelsabkommen ist ein bilateraler Vertrag, der darauf abzielt, Handelsbeschränkungen wie Zölle und Mengenbeschränkungen (Kontingente) zu beseitigen.

Was sind Zölle und wer zahlt sie?

Zölle sind Steuern auf Einfuhren, die in der Regel von den Unternehmen gezahlt werden, die die Waren einführen. Sie werden jedoch häufig über höhere Preise an die Verbraucherschaft weitergegeben. Mithilfe von Zöllen will man Unternehmen vor Ort unterstützen, Arbeitsplätze im Inland sichern und die heimische Industrie vor unlauterem Wettbewerb schützen.

Außerdem steigern Zölle die Staatseinnahmen. Darüber hinaus werden Importgüter dadurch teurer, was heimischen Produkten einen Vorteil verschafft.

Welche Folgen haben die US-Zölle für den Handel mit der EU?

Wenn die USA ihre Zölle auf Waren aus der EU erhöhen, werden diese teurer und lassen sich daher in den USA weniger gut verkaufen. Das hat Folgen für Unternehmen in der EU, die in den USA Handel treiben.

Erhebt die EU daraufhin Zölle auf Waren aus den USA, so werden diese für die Verbraucherschaft in der EU teurer.

Wenn die USA Zölle auf Waren aus Drittstaaten einführen, bereitet dies der EU ebenfalls Probleme. Die betroffenen Staaten könnten nämlich beschließen, Güter, die in den USA keinen guten Absatz mehr finden, stattdessen in der EU zu verkaufen. Somit wären die Unternehmen in der EU stärkerem Wettbewerb ausgesetzt.

Da die Weltwirtschaft eng miteinander verflochten ist, können Zölle, die Drittstaaten auferlegt werden, sich auch negativ auf die Lieferketten vieler Unternehmen in der EU auswirken. Es wird somit schwieriger, bestimmte Güter zu einem angemessenen Preis zu beziehen.

Wenn die Zollpolitik unbeständig ist, haben die Unternehmen in der EU keine Planungssicherheit und schieben Investitionen auf. Dies dämpft das Wirtschaftswachstum noch weiter.

Wenn Drittstaaten zusätzliche Zölle von den USA auferlegt werden, könnte sie dies allerdings auch veranlassen, als Gegengewicht dazu engere Beziehungen zur EU anzustreben.

Die EU hat mit vielen Staaten und Regionen weltweit bereits Freihandelsabkommen geschlossen. Das führt zu mehr Handel und sorgt für größere Auswahl, niedrigere Preise und mehr Arbeitsplätze.

Was ist das Handels- und Zollabkommen der EU mit den USA?


Im Juli 2025 erzielten Kommissionspräsidentin von der Leyen und US-Präsident Trump im schottischen Turnberry eine politische Einigung über ein Zoll- und Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Das Abkommen war rechtlich nicht bindend. Die Kommission griff später jedoch einige Elemente davon auf und legte zwei entsprechende Gesetzesvorschläge vor. Diese wurden inzwischen endgültig verabschiedet.

Was hat sich bei den Zöllen geändert?


Vor der zweiten Amtszeit von Donald Trump als US-Präsident beruhten die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA auf den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Dabei wurde beiden Seiten „Meistbegünstigung“ gewährt. Somit mussten auf die meisten Waren nur niedrige bzw. gar keine Zölle gezahlt werden.

Im Rahmen des Turnberry-Abkommens einigten sich beide Seiten darauf, die US-Zölle auf fast alle Güter aus der EU auf maximal 15 % zu begrenzen. Dies soll unter anderem für Autos und Autoteile gelten, betrifft aber auch mögliche künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter.

Die USA sagten zu, ihre vorherigen Zollsätze auf Flugzeuge und Flugzeugteile sowie auf bestimmte Chemikalien, Arzneimittel und natürliche Ressourcen aus der EU wieder einzuführen. Man einigte sich darauf, nach und nach mehr Güter in die Liste aufzunehmen.

Mit dem Abkommen wurden die bereits niedrigen EU-Zölle auf Industriegüter aus den USA abgeschafft. Zugleich wurden die industriellen und landwirtschaftlichen Kerninteressen der EU geschützt.

Die EU sagte zu, den Marktzugang für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus den USA, die als „nichtempfindlich“ eingestuft werden, zu erleichtern. Dazu gehören Sojaöl und verarbeitete Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und Kekse. Dies dürfte die Kosten bestimmter Produktionsmittel für die Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe in der EU senken. Zugleich schützt man damit auch „empfindliche“ landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU wie Rindfleisch und Geflügel.

Beide Seiten verpflichteten sich, die Lieferketten widerstandsfähiger zu machen und bei der Überprüfung von Investitionen und bei Ausfuhrkontrollen zusammenzuarbeiten.

Bei dem Abkommen geht es außerdem um den Zugang zu kritischen Energieressourcen und Technologien. Ferner verpflichteten sich beide Seiten, gegenseitige Investitionen zu fördern und zu erleichtern.

Wie und von wem wurde in der EU über das Handelsabkommen entschieden?


Die EU stimmte dem Abkommen im Rahmen eines demokratischen Verfahrens zu. Daran beteiligt waren sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union (in dem die Ministerinnen und Minister der Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind).

Das Verfahren begann im August 2025 mit zwei Gesetzesvorschlägen der Europäischen Kommission. Darin ging es insbesondere um die zollpolitischen Aspekte des Abkommens.

Parlament und Rat verhandelten über die Vorschläge und einigten sich auf die endgültige Form der Texte.

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Interessen der EU zu schützen?


Während das Gesetzgebungsverfahren der EU im Gange war, haben die USA einige hohe Zollsätze beibehalten (z. B. einen Zollsatz von 50 % auf Stahl). Sie haben außerdem neue Prüfverfahren eingeleitet, die zu zusätzlichen Zöllen führen könnten. Für den Fall, dass die USA ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder neue Zölle einführen, enthalten die EU-Vorschriften zur Umsetzung des Abkommens einen Aussetzungsmechanismus. Damit sollen die Interessen der EU geschützt werden.

Stahl und Aluminium


Die Kommission kann Zollpräferenzen aussetzen, wenn die USA bis zum 31. Dezember 2026 immer noch einen Zollsatz von mehr als 15 % auf Stahl- und Aluminiumderivate aus der EU anwenden.

Überwachung potenzieller Schäden durch Einfuhren, die den EU-Markt überschwemmen


Anhand einer zusätzlichen Schutzvorkehrung kann die Kommission untersuchen, ob es infolge der Zollpräferenzen, die den USA gewährt wurden, zu einer Flut eingeführter Waren kommt, die der Industrie in der EU, etwa der Landwirtschaft, massiv schaden würde.

Verfallsklausel


Die Abgeordneten schlugen eine sogenannte Verfallsklausel vor. Damit wird die Kommission vor dem Auslaufen des Abkommens Ende 2029 eingehend bewerten, wie sich das Abkommen auf den Handel mit der Industrie, der Landwirtschaft und den kleinen und mittleren Unternehmen der EU sowie auf Veränderungen im Handelsmuster mit anderen Drittstaaten auswirkt.

Auf der Grundlage dieser Bewertung entscheidet die Kommission, ob sie eine Verlängerung der Regelungen vorschlägt oder nicht.

Wie kann die EU auf neue Zolldrohungen reagieren?


Während die neuen Handelsregelungen verabschiedet wurden, drohte US-Präsident Trump vor dem Hintergrund der angespannten Weltlage nach wie vor mit neuen Zöllen.

Wenn der EU mit Zöllen gedroht wird oder sie wirtschaftlich erpresst wird, setzt sie stets zuerst auf den Verhandlungsweg. Eine Einigung führt zu weitaus weniger Problemen als ein Zollkrieg.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann sich die EU jedoch mit verschiedenen Maßnahmen schützen.

Beispielsweise kann sie Gegenzölle auf Waren aus den USA erheben.

Wenn die Entscheidungsträger der EU der Ansicht sind, dass die USA gegen international vereinbarte Regeln verstoßen, können sie auch ein Beschwerdeverfahren bei der Welthandelsorganisation einleiten und Ausgleichsmaßnahmen verlangen.

Vor einigen Jahren hat die EU per Gesetzgebungsverfahren ein Instrument gegen Zwangsmaßnahmen geschaffen, das manchmal als „Handels-Bazooka“ bezeichnet wird. Es soll abschreckend wirken und es der EU ermöglichen, Handelskonflikte durch Verhandlungen zu lösen. Als letztes Mittel könnte es jedoch genutzt werden, um Gegenmaßnahmen gegen einen Drittstaat einzuleiten.